Schulanfänger*innen | Übergang von der Kita in die Schule
Das Anmeldeverfahren an der Grundschule am Barbarossaplatz
Die Schulleitung und eine Lehrkraft führen mit allen Kindern und deren Eltern, die im Einzugsbereich der Schule wohnen, ein Anmeldegespräch. Darin werden die Stärken der Kinder und mögliche Unterstützungsbedarfe für einen guten Übergang von der Kita in die Schule besprochen.
Auch mit Eltern, deren Kinder den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ oder „Körperlich-motorische Entwicklung“ haben und die zwar außerhalb des Einzugsbereiches aber innerhalb des Bezirks wohnen, werden Anmeldegespräche geführt. Alle Gespräche finden immer gemeinsam mit dem Kind statt.
Gesprächstermine werden über das Sekretariat vereinbart.
Einen Antrag für die Hortbetreuung, die im Pestalozzi-Fröbel-Haus erfolgt, erhalten Eltern bei der Schulanmeldung im Sekretariat, beim Jugendamt oder im Internet. Der Antrag muss beim Jugendamt eingereicht werden, die Antragsfrist endet in der Regel im Frühjahr. Nachdem der Bedarfsbescheid vom Jugendamt eingetroffen ist, kann dann ein Betreuungsvertrag mit dem Pestalozzi-Fröbel-Haus abgeschlossen werden.
Alle Eltern, deren Kinder einen Schulplatz an der Grundschule am Barbarossaplatz erhalten haben, werden noch vor den Sommerferien in einem Willkommensschreiben über die anstehende Einschulungsfeier sowie über die Zuteilung zu einer bestimmten JüL-Klasse informiert. Hierbei erhalten die künftigen Schulanfänger*innen auch Post von ihren Klassenlehrer*innen und ihren künftigen Mitschüler*innen.
Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen
Den Anmeldezeitraum für die Aufnahme an eine Grundschule gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jährlich neu bekannt. Er liegt in der Regel vor den Herbstferien in der Zeit zwischen September und November eines Jahres.
Die Anmeldung erfolgt immer an der Schule des Einzugsbereiches. Das Schulamt informiert die Eltern, welches die Schule des Einzugsbereiches ist. An der Schule des Einzugsbereichs wird das Kind auch dann angemeldet, wenn es von den Eltern zurückgestellt oder auf eine andere Schule umgemeldet werden soll.
Folgende Unterlagen sind zur Schulanmeldung mitzubringen:
- eigene Personalpapiere der / des Erziehungsberechtigten
(Personalausweis / Reisepass) - Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere des Kindes
(z. B. Reisepass)
Für eine vorzeitige Einschulung muss ein Antrag an die Schulaufsicht gestellt werden, dieser wird bei der Schule des Einzugsbereichs eingereicht. Voraussetzung für eine vorzeitige Einschulung ist, dass das Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über eine vorzeitige Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulaufsicht.
Eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr ist lediglich 1-mal möglich. Eine Zurückstellung wird bei der Anmeldung beantragt. Voraussetzung ist, dass ein weiterer Kita-Besuch eine bessere Förderung als in der Schule erwarten lässt. Daher ist mit dem Antrag zusammen auch eine Stellungnahme sowie eine Förderplanung der Kita einzureichen.Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulaufsicht auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung. Wird eine Zurückstellung geplant, so sollte darüber auch die Kita informiert werden, damit der bestehende Kitaplatz nach Möglichkeit erhalten bleibt.
Ein Antrag auf Schulwechsel, d.h. der Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule, wird bei der Anmeldung an der Einzugsbereichs-Schule gestellt. Der Wechselwunsch ist zu begründen und kann nur gewährt werden, wenn die gewünschte Schule nach dem Anmeldeverfahren noch über freie Schulplätze verfügt.
Über die Vergabe der Schulplätze entscheidet ausschließlich das Schulamt, nicht die Schule. Die Schulplatzvergabe ist schulgesetzlich geregelt. Hier spielen der Wohnort, ggf. sonderpädagogische Förderbedarfe, bereits eingeschulte Geschwister, Härtefallregelungen, gewachsene persönliche Bindungen sowie das Schulprogramm oder das Fremdsprachenangebot eine wichtige Rolle. Bei gleichrangigen Bewerber*innen kann ein Losentscheid erfolgen.
Im Frühsommer informiert das Schulamt die Eltern per Post, welcher Schule ihr Kind zugewiesen wird. Die meisten Schulen schicken anschließend ein zusätzliches Informationsschreiben.
Die Grundschule am Barbarossaplatz teilt sich das Gebäude am Barbarossaplatz 5 mit der Albert-Einstein-Volkshochschule. Die Volkshochschule belegt dabei im Hochparterre und 1. OG den rechten Flügel des Gebäudes, die Grundschule den linken Flügel.
Im 2. und 3. OG nutzt die Grundschule nahezu alle Räume beider Flügel. Am Nachmittag werden einige Fach- und Klassenräume von der Leo-Kestenberg-Musikschule oder von der Volkshochschule genutzt.
In den ersten drei Jahren, der Schulanfangsphase, werden die Kinder in Form von JüL (Jahrgangsübergreifendes Lernen) unterrichtet, d.h. Kinder der Jahrgänge 1-3 werden in Lerngruppen gemeinsam beschult. Dabei begleitet die Lehrperson das Lernen individuell und erteilt nicht – wie früher – frontalen Unterricht. Jedes Kind hat so die Möglichkeit, in seinem eigenen Tempo mit den bereitgestellten Materialien im Lernen fortzuschreiten. Die Aufgabe der Lehrperson ist es, den Überblick über den aktuellen Leistungsstand jedes Kindes zu behalten, dieses zu motivieren, zu unterstützen und anzuleiten und ihm entsprechend der Voraussetzungen und des Lernvermögens differenzierte Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen.
In gemeinsamen Unterrichtsgesprächen werden alle Kinder gefördert, wobei für einige das behandelte Thema eine Wiederholung, für andere das Thema eine Neueinführung sein kann. Die Kinder unterstützen sich im Lernen gegenseitig.
Der Übergang zwischen den Jahrgangsstufen ist fließend, leistungsstarke Kinder können voranschreitend schon in Themen der nächsten Jahrgangsstufe mitarbeiten, Kinder mit Übungsbedarf noch ihr Wissen aus Inhalten des vorhergehenden Jahrgangs festigen. Kinder, die für ihren Lernfortschritt mehr Zeit benötigen, haben die Möglichkeit, ein Jahr länger in der Schulanfangsphase zu verweilen und nach 4 Jahren – stofflich gefestigt – in die vierte Jahrgangsstufe aufzurücken. Dies hat den Vorteil, dass Kinder, die ein Schuljahr wiederholen, dabei in ihren sozialen Gefügen verbleiben, da sie Kontakte und Freundschaften zu Kindern der verschiedenen Jahrgangsstufen in ihrer Klasse haben.
Die Grundschule am Barbarossaplatz ist eine verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG), in der alle Kinder verlässlich bis 13.30 Uhr in der Schule lernen. In den höheren Klassenstufen haben die Kinder an einigen wenigen Schultagen auch am Nachmittag Unterricht.
Im Rahmen der offenen Ganztagsschule betreut unser Kooperationspartner, das Pestalozzi-Fröbel-Haus (PFH), im Hort die Kinder vor dem Unterricht ab 7.00 Uhr und nach dem Unterricht bis 18.00 Uhr sowie in den Ferien außerhalb der Schließzeiten. Voraussetzung für die Hortbetreuung ist der Abschluss eines entsprechenden Betreuungsvertrags mit dem PFH.
Die Grundschule am Barbarossaplatz ist eine inklusive Schwerpunktschule mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „körperlich-motorische Entwicklung“ und „geistige Entwicklung“. Es lernen aber auch Kinder mit anderen sonderpädagogischen Förderbedarfen an der Schule.
Zu Beginn eines Schuljahres werden die Einschulungskinder engmaschig von den älteren Kindern, ihren Paten, betreut und in ihrer ersten Schulwoche von ihnen im Schulgebäude und in den Pausen begleitet. Diese Kleingruppe öffnet sich danach in etwas größere Spielgruppen in den Pausenzeiten.
Um die Kontakte in der ganzen Klasse zu fördern, sind in den meisten Klassen sogenannte Pausengruppen eingerichtet, d.h. die Kinder spielen in einer der zwei Pausen in gemischten, für diese Pause festgelegten Gruppen miteinander und es lernen so alle Kinder alle Individuen der Klasse gut durch die Spielsituation kennen. Die Kinder lernen, mit allen Kindern Spielsituationen zu meistern und Kompromisse bei den eigenen Spielwünschen einzugehen. Außerdem sitzen die Kinder in der Klasse an gemischten Gruppentischen um sich gegenseitig unterstützen zu können. Die Pausengruppen sowie die unterstützende Lernatmosphäre in der Klasse fördern auch die Kinder mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, die durch diese Organisation gute Kontakte zu allen Altersgruppen der Klasse knüpfen können. Durch Aufgabenstellungen, die das Miteinander fördern, profitieren diese Kinder zusätzlich.
Am Nachmittag werden die Kinder eines „Zuges“ (ein „Zug“ umfasst 3 JüL-Klassen) in einem Haus des PFH gemeinsam betreut, so dass sich auch Kontakte außerhalb des eigenen Klassenverbandes in 3 Parallelklassen knüpfen lassen, im Außenbereich des Hortgeländes mischen sich die beiden JüL-Züge der Schule, sodass weitere Kontakte geknüpft werden können.
Die Eingewöhnung in den Hort kann schon in der letzten Woche der Sommerferien erfolgen. Dies wird sogar empfohlen, da die Schulanfänger*innen so die Möglichkeit haben, sich an die neue Umgebung zu gewöhnen und in Ruhe erste Kontakte zu Erzieher*innen anzubahnen.
In der ersten Schulwoche nach Ferienende sind die Schulanfänger*innen vormittags alleine im Hort und haben die Gelegenheit, die Kontakte zu anderen Schulanfänger*innen und den Erzieher*innen zu vertiefen, während die Zweit- und Drittklässler den Unterricht besuchen. Am Nachmittag, wenn alle Kinder im Hort betreut werden, findet dann die Kontaktaufnahme zu weiteren Schulkindern statt. Dies wird von schulischer Seite durch die Einrichtung von Patengruppen und die Förderung der Kontaktaufnahme zwischen den Kindern unterstützt.
Die Zweit- und Drittklässler*innen werden intensiv auf ihre bevorstehende Patenrolle und die damit verbundenen Unterstützungsaufgaben vorbereitet. Die Schulanfänger*innen besuchen in der ersten Schulwoche bis zu ihrem Einschulungstag die neue Klasse in ihrem zukünftigen Klassenraum, so dass ihnen am aufregenden Tag der Einschulungsfeier bereits Mitschüler*innen, das pädagogische Personal und der Klassenraum ein Stück weit bekannt sind.
Nach dem ersten Halbjahr des zweiten Schulbesuchsjahres steht die Entscheidung an, ob die Kinder als erste Fremdsprache Englisch oder Französisch wählen wollen. Zuvor gibt es einen Informationsabend „Fremdsprachen“ für Eltern des 2. Jahrgangs. Außerdem wird die Fremdsprachenwahl auch in den Halbjahresgesprächen zwischen den Lehrpersonen und den Eltern besprochen, hier findet bei Unsicherheit eine individuelle Beratung statt.
Meist ist den Kindern die englische Sprache vertrauter als die französische Sprache und sie neigen dazu, sich Englisch zu wünschen. Sie lernen jedoch vor der endgültigen Entscheidung die französische Sprache in Form einer „Schnupperstunde Französisch“ kennen – in der Regel unterstützt durch den Besuch des „France-Mobil“. Einige Kinder wünschen sich danach, die Fremdsprache Französisch wählen zu können.