Grundschule am Barbarossaplatz [07G18]

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Übergang von der Kita in die Schule

Allgemeines Verfahren zur Aufnahme an der Grundschule

Den Anmeldezeitraum  für die Aufnahme an eine Grundschule gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jährlich neu bekannt. Er liegt in der Regel vor den Herbstferien in der Zeit zwischen September und November eines Jahres.

Die Anmeldung erfolgt immer an der Schule des Einzugsbereiches. Das Schulamt informiert die Eltern, welches die Schule des Einzugsbereiches ist. An der Schule des Einzugsbereichs wird das Kind auch dann angemeldet, wenn es von den Eltern zurückgestellt oder auf eine andere Schule umgemeldet werden soll.
Folgende Unterlagen sind zur Schulanmeldung mitzubringen: 
- eigene Personalpapiere der / des Erziehungsberechtigten (Personalausweis / Reisepass)
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere des Kindes (z. B. Reisepass)

Für eine vorzeitige Einschulung muss ein Antrag an die Schulaufsicht gestellt werden, dieser wird bei der Schule des Einzugsbereichs eingereicht. Voraussetzung für eine vorzeitige Einschulung ist, dass das Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über eine vorzeitige Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulaufsicht.

Eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr ist lediglich 1-mal möglich. Eine Zurückstellung wird bei der Anmeldung beantragt. Voraussetzung ist, dass ein weiterer Kita-Besuch eine bessere Förderung als in der Schule erwarten lässt. Daher ist mit dem Antrag zusammen auch eine Stellungnahme sowie eine Förderplanung der Kita einzureichen. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulaufsicht auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung. Wird eine Zurückstellung geplant, so sollte darüber auch die Kita informiert werden, damit der bestehende Kitaplatz nach Möglichkeit erhalten bleibt.

Ein Antrag auf Schulwechsel, d.h. der Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule, wird bei der Anmeldung an der Einzugsbereichs-Schule gestellt. Der Wechselwunsch ist zu begründen und kann nur gewährt werden, wenn die gewünschte Schule nach dem Anmeldeverfahren noch über freie Schulplätze verfügt.

Über die Vergabe der Schulplätze entscheidet ausschließlich das Schulamt, nicht die Schule. Die Schulplatzvergabe ist schulgesetzlich geregelt. Hier spielen der Wohnort, ggf. sonderpädagogische Förderbedarfe, bereits eingeschulte Geschwister, Härtefallregelungen, gewachsene persönliche Bindungen sowie das Schulprogramm oder das Fremdsprachenangebot eine wichtige Rolle. Bei gleichrangigen Bewerber*innen kann ein Losentscheid erfolgen.

Im Frühsommer informiert das Schulamt die Eltern per Post, welcher Schule ihr Kind zugewiesen wird. Die meisten Schulen schicken anschließend ein zusätzliches Informationsschreiben.


Das Anmeldeverfahren an der Grundschule am Barbarossaplatz

Die Schulleitung und eine Lehrkraft führen mit allen Kindern und deren Eltern, die im Einzugsbereich der Schule wohnen, ein Anmeldegespräch. Darin werden die Stärken der Kinder und mögliche Unterstützungsbedarfe für einen guten Übergang von der Kita in die Schule besprochen.
Auch mit Eltern, deren Kinder den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ oder „Körperlich-motorische Entwicklung“ haben und die zwar außerhalb des Einzugsbereiches aber innerhalb des Bezirks wohnen, werden Anmeldegespräche geführt.
Alle Gespräche finden immer gemeinsam mit dem Kind statt.
Gesprächstermine werden über das Sekretariat vereinbart. 

Einen Antrag für die Hortbetreuung, die im Pestalozzi-Fröbel-Haus erfolgt, erhalten Eltern bei der Schulanmeldung im Sekretariat, beim Jugendamt oder im Internet. Der Antrag muss beim Jugendamt eingereicht werden, die Antragsfrist endet in der Regel im Frühjahr. Nachdem der Bedarfsbescheid vom Jugendamt eingetroffen ist, kann dann ein Betreuungsvertrag mit dem Pestalozzi-Fröbel-Haus abgeschlossen werden.

Alle Eltern, deren Kinder einen Schulplatz an der Grundschule am Barbarossaplatz erhalten haben, werden noch vor den Sommerferien in einem Willkommensschreiben über die anstehende Einschulungsfeier sowie über die Zuteilung zu einer bestimmten JüL-Klasse informiert. Hierbei erhalten die künftigen Schulanfänger*innen auch Post von ihren Klassenlehrer*innen und ihren künftigen Mitschüler*innen.

Häufig gestellte Fragen von Eltern an unsere Grundschule: Wo ist die Schule genau?

Die Grundschule am Barbarossaplatz teilt sich das Gebäude am Barbarossaplatz 5 mit der ...

Was genau ist JüL? Wie funktioniert das?

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Die Grundschule am Barbarossaplatz ist eine verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG), in der alle ...

Wie ist die sonderpädagogische Ausrichtung?

Die Grundschule am Barbarossaplatz ist eine inklusive Schwerpunktschule mit den ....

Wie knüpfen die Kinder in der Klasse Kontakte

Zu Beginn eines Schuljahres werden die Einschulungskinder engmaschig von den älteren Kindern ....

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